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Gleichstellung in Führungspositionen wird Gesetz
Herausgeber: Sönke Rix, MdB am: 25.03.2014, 15:26 Uhr

Familienministerin Manuela Schwesig macht Ernst: wie versprochen legt sie innerhalb der ersten 100 Tage ihrer Amtszeit gemeinsam mit Justizminister Heiko Maas die Leitlinien für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen vor. Die Jahre wirkungsloser Freiwilligkeit sind damit vorbei. Wirtschaft und Öffentliche Hand müssen nun die gläserne Decke aufbrechen.



Mit den heute vorgelegten Eckpunkten ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter getan. Nun gilt es, mit den Arbeitnehmer- und Wirtschaftsverbänden ins Gespräch zu kommen. Denn neben dem Gleichstellungsargument gibt es gute wirtschaftliche Gründe für eine Quote: Studien zeigen, dass gemischt geführte Unternehmen wirtschaftlicher arbeiten als männlich dominierte Firmen. Zusätzlich werden die Unternehmen als Arbeitgeber für hervorragend ausgebildete und qualifizierte Frauen attraktiver.



Drei Säulen prägen die Leitlinien von Manuela Schwesig und Heiko Maas:



•             Für börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen gilt ab 2016 eine verbindliche Geschlechterquote von 30 Prozent für neubesetzte Aufsichtsräte.



•             Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig ODER börsennotiert sind, bestimmen ab 2015 prozentuale Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte, Vorstände und die beiden obersten Managementebenen.



•             Der Öffentliche Dienst darf beim Thema Geschlechtergerechtigkeit nicht zurückstehen: das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundegremiengesetz werden fortgeschrieben und verschärft.



In mitbestimmungspflichtigen Unternehmen, in denen der Aufsichtsrat gleichberechtigt aus Arbeitnehmervertretern und Anteilseignervertretern besteht, müssen beide Gruppen die Quote jeweils für sich erfüllen. So können die Anteilseigner eine "überquotierte" Arbeitnehmervertretung nicht mehr nutzen, um ihre eigene Quote zu erfüllen.



Dass Unternehmen sich selbst verbindliche Vorgaben setzen müssen, um ihre obersten Ebenen geschlechtergerechter zu besetzen, begrüßen wir als einen ersten Schritt zur Gleichstellung – so können die Unternehmen den jeweiligen Frauenanteil in Branche und Betrieb berücksichtigen und den Frauenanteil in Führungspositionen Schritt für Schritt erhöhen.



Folgerichtig ist, dass gleichzeitig das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz überarbeitet werden. Der Staat muss bei der Quote mit gutem Beispiel


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